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Herbst 2025

Neue Regeln beim Strom: Was Sie jetzt wissen sollten

Seit dem 6. Juni 2025 gibt es neue gesetzliche Regelungen rund um den Stromanbieterwechsel. Ziel ist es, den Wettbewerb im Energiemarkt zu stärken und den Wechsel von Stromverträgen einfacher und schneller zu machen. Die Änderungen betreffen alle Stromkundinnen und -kunden – also auch Sie als Mitglieder unserer Genossenschaft.

Was ist neu?

Stromverträge können nicht mehr rückwirkend abgeschlossen oder gekündigt werden. Das bedeutet: Ein Stromvertrag beginnt künftig erst ab dem Tag, an dem Sie sich beim Anbieter melden – nicht mehr rückwirkend. Gleichzeitig soll der Wechsel des Stromanbieters künftig innerhalb von 24 Stunden und an jedem Werktag vollzogen werden können. Die neuen Regeln gelten bundesweit und sollen den gesamten Prozess vereinfachen.

Wichtig: Die neue Regelung hat keinen Einfluss auf Vertragslaufzeiten oder Kündigungsfristen von Stromlieferverträgen. Die Energieversorger müssen zwar einen Wechsel innerhalb von 24 Stunden bearbeiten, aber ein vorzeitiger Vertrags- oder Anbieterwechsel ist nicht möglich.

Warum das für Sie wichtig ist

Gerade bei Umzügen oder einem geplanten Anbieterwechsel ist es entscheidend, die neuen Fristen zu kennen. Wer zu spät reagiert, zahlt möglicherweise unnötig drauf – denn die Meldung an den Stromversorger muss jetzt anders als früher vor dem geplanten Datum erfolgen. Die meisten Stromversorger empfehlen sogar eine Vorlaufzeit von mindestens 14 Tagen. 

 

Die MaLo-ID spielt jetzt eine größere Rolle

Die sogenannte Marktlokations-Identifikationsnummer (MaLo-ID) wird zukünftig wichtiger. Sie finden diese Nummer auf Ihrer Stromrechnung oder in den Vertragsunterlagen – sie dient zur eindeutigen Zuordnung Ihres Stromanschlusses. Die bisherige Zählernummer bleibt zwar weiterhin relevant, wird aber durch die MaLo-ID ergänzt.

Hintergrund: Warum das alles?

Die Änderungen basieren auf § 20a Abs. 2 EnWG und setzen eine EU-Richtlinie um (EU 2019/944), die ab Januar 2026 in Kraft tritt. Die Bundesnetzagentur hat entschieden, dass der neue Ablauf bereits seit dem 6. Juni 2025 greift – damit soll gewährleistet sein, dass alle Energieversorger pünktlich zum neuen Jahr die EU-Richtlinie umgesetzt haben.

Gasverträge sind aktuell nicht betroffen – die Änderungen gelten derzeit ausschließlich für Stromverträge.

Unsere Empfehlung, damit Ihnen keine Mehrkosten entstehen

Wenn Sie demnächst umziehen oder einen Anbieterwechsel planen, denken Sie an die neuen Fristen. Wenden Sie sich bei Fragen direkt an Ihren Stromversorger – dort erhalten Sie die besten Informationen rund um Ihren Tarif und Ihre individuellen Fristen.

Wir hoffen, dieser Überblick hilft Ihnen weiter – damit alles rund läuft, auch beim Strom!