Eine Wohnung in Hamburg zu finden kann eine Herausforderung sein: Bezahlbarer Wohnraum ist knapp, die Nachfrage ist groß. Auch der BVE spürt diesen Druck deutlich. Nach welchen Kriterien entscheidet er, wer eine Wohnung bekommt und wer nicht?
Grundsätzlich kann sich jede interessierte Person über das zentrale Bewerbungsportal auf der BVE-Webseite für eine Wohnung bewerben – auch Nicht-Mitglieder. Allerdings haben Mitglieder bei der Wohnungsvergabe grundsätzlich Vorrang: Diese Regelung ist schon in der Satzung als Zweck der Genossenschaft festgehalten.
Die Vergaberichtlinien im Detail
Der BVE arbeitet bereits seit mehreren Jahren mit klar definierten Vergaberichtlinien. Diese werden regelmäßig mit dem Aufsichtsrat und dem Vorstand abgestimmt sowie deren Einhaltung regelmäßig geprüft, auch um sicherzustellen, dass die Wohnungen passend belegt und gerecht verteilt werden.
Entscheidend sind dabei drei Hauptkriterien:
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Haushaltsgröße: Eine Wohnung soll zur Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner passen. Nach dem sogenannten Kopfzahlprinzip wird etwa eine klassisch geschnittene Vierzimmerwohnung in der Regel zunächst Vierpersonenhaushalten angeboten, bevor sie gegebenenfalls auch an kleinere Haushalte vermittelt wird.
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Dauer der Mitgliedschaft: Je länger jemand bereits Mitglied ist, desto höher ist die Chance auf Berücksichtigung.
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Suchdauer: Wer schon über einen längeren Zeitraum aktiv sucht, hat ebenfalls bessere Chancen bei der Wohnungsvergabe.
Damit eine ausgewogene und gerechte Reihenfolge entsteht, setzt ein Algorithmus in der Vermietungssoftware des BVE die Dauer der Mitgliedschaft und die Dauer der Suche zueinander ins Verhältnis.
Berücksichtigung besonderer Umstände
Manchmal verläuft das Leben anders als geplant und dann ist schnelle Unterstützung gefragt. Daher spielen für den BVE neben den festen Kriterien auch soziale und wirtschaftliche Aspekte eine wichtige Rolle bei der Wohnungsvergabe. Dazu zählen auch Menschen, deren aktuelle Wohnung aufgrund körperlicher Einschränkungen für sie nicht mehr geeignet ist – also Wohnsituationen, bei denen ein Umzug besonders dringend ist. »Uns ist wichtig, dass wir als Genossenschaft unsere Wohnungen verantwortungsvoll und fair für alle Mitglieder und Suchenden vergeben«, betont Martin Sellhorn, der beim BVE zusammen mit seinem Team für die Vermietung zuständig ist. »Bei besonderen Lebenssituationen schauen wir genauer hin und bewerten den Einzelfall individuell, ohne dabei unsere Vergabekriterien zu vergessen.«
Transparenz steht an erster Stelle
Beim BVE gilt bei der Vermietung das Vier-Augen-Prinzip. So ist jede Entscheidung transparent und nachvollziehbar. Zusätzlich überprüft der Aufsichtsrat einmal jährlich stichprobenartig ausgewählte Wohnungsvergaben. »Diese Kontrollen sind ein wichtiger Teil unserer Genossenschaft«, erklärt Martin Sellhorn. »Damit bleiben wir nicht nur transparent, sondern leisten auch einen wichtigen Beitrag zur Fairness im Wohnungsmarkt.«
Vermietung steht niemals still
Rund 750 Wohnungen pro Jahr vermietet der BVE neu – etwa die Hälfte davon an bestehende Mitglieder, die innerhalb der Genossenschaft umziehen. Die Zahl ist seit Jahren stabil, gleichzeitig steigt die Nachfrage: Aktuell suchen über 4.200 Mitglieder nach einer Wohnung. Besonders gefragt sind urbane Wohnanlagen und große Wohnungen für Familien, sodass es gerade in diesem Bereich zu längeren Wartezeiten kommen kann.
Doch es gibt auch gute Nachrichten: »Wer flexibel bei der Lage und Größe sein kann, kann die Chancen auf eine Wohnung deutlich erhöhen«, meint Martin Sellhorn weiter. »In weniger nachgefragten Stadtteilen lässt sich häufig schneller etwas Passendes finden.«
Bei allen Fragen zum Thema können unsere Mitglieder jederzeit das Beratungsangebot unserer Vermietung nutzen. Erreicht werden kann das Team per E-Mail an vermietung@bve.de oder telefonisch unter 040/24422220.