Der 2. Förderweg – bezahlbare Neubaumieten für mittlere Einkommen
Der 2. Förderweg soll insbesondere Haushalten mit mittlerem Einkommen den Zugang zum angespannten innerstädtischen Wohnungsmarkt ermöglichen. Die festgelegten Einkommensgrenzen (§ 8 Abs. 2 HmbWoFG) dürfen dabei per 15.04.2023 um 100 % überschritten werden. Damit gelten folgende Obergrenen für das Jahresbruttoeinkommen:
Ein-Personen-Haushalt ca. 35.300 € Brutto-Jahreseinkommen
Zwei-Personen-Haushalt ca. 52.500 € Brutto-Jahreseinkommen
Drei-Personen-Haushalt ca. 67.000 € Brutto-Jahreseinkommen
Vier-Personen-Haushalt ca. 81.600 € Brutto-Jahreseinkommen
(Angaben ohne Gewähr)
Über die Hälfte der Hamburger Miethaushalte (55 %) liegen nach Angaben der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen innerhalb dieser Grenzen.
Wohnungssuchende können Anträge für einen Wohnberechtigungsschein online unter der Adresse https://serviceportal.hamburg.de/ oder beim zuständigen Bezirksamt stellen. Im Serviceportal kann bereits unverbindlich geprüft werden, ob Anspruch auf einen Wohnberechtigungsschein besteht.
Mit der Erfahrung aus bereits realisierten Neubauprojekten im 2. Förderweg berichten wir immer wieder gerne, dass sich der Weg zum Wohnungsamt lohnt. Viele unserer Mitglieder haben somit Neubauten in Altona, Uhlenhorst, der HafenCity oder Eppendorf beziehen können.