03. Januar 2023

Der Sparerpauschbetrag wurde zum 01.01.2023 erhöht

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03. Januar 2023

Das Gesetz zur Erhöhung des Sparerpauschbetrags wurde kürzlich verabschiedet. Daher sind seit dem 01.01.2023 Änderungen in Kraft getreten:

  • Für Einzelpersonen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 auf 1.000 Euro.
  • Bei zusammenveranlagten Ehegatten und Lebenspartner:innen erhöht sich der Sparerpauschbetrag von 1.602 auf 2.000 Euro.

Zum 01.01.2023 haben wir die bestehenden Freistellungsaufträge automatisch angepasst.

Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 801 Euro bis auf weiteres erteilt?
Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 1.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.

Sie haben aktuell den maximalen Betrag von 1.602 Euro bis auf weiteres erteilt?
Dann erhöht sich dieser Betrag automatisch auf 2.000 Euro zum 01.01.2023. Sie müssen dafür nichts tun.

Ihr Freistellungsauftrag bei uns ist aktuell niedriger als die mögliche Obergrenze?
Dann erhöhen wir diesen zum 01.01.2023 prozentual um 24,844%. Sie müssen dafür nichts tun.