23. Mai 2024
23. Mai 2024
Vertreterversammlung 2024
Am Dienstag, den 11. Juni 2024 findet um 18.30 Uhr die ordentliche Vertreterversammlung unserer Genossenschaft statt. Hierzu sind alle Mitgliedervertreter eingeladen.
Tagesordnung
- Begrüßung und Feststellung der Form- und Fristwahrung der Einladungen der Mitgliedervertreter (§ 33, Abs. 2 der Satzung) sowie Feststellung der Zahl der Anwesenden
- Bericht über den Prüfungsbericht des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. vom 30.05.2023 über den Jahresabschluss 2022 sowie Bericht über den vorläufigen Prüfungsbericht des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (§ 59 Genossenschaftsgesetz
sowie § 44, Abs. 4 der Satzung) für das Geschäftsjahr 2023 - Beratung zu 2. über den Bericht zu dem vorläufigen Prüfungsbericht des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen e.V. (§ 35 Abs. 2c der Satzung) für das Geschäftsjahr 2023
- Lagebericht des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 sowie Vorschau auf das Geschäftsjahr 2024/2025
- Beratung über den Lagebericht des Vorstands zu 4. (§ 35, Abs. 2a der Satzung)
- Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023
- Beratung über den Bericht des Aufsichtsrats zu 6. (§ 35, Abs. 2b der Satzung)
- Kenntnisnahme des Beschlusses des Aufsichtsrats und Vorstands zur Einstellung in die Ergebnisrücklagen zum 31.12.2023 (Anlage)
- Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2023 (§ 35, Abs. 1b der Satzung) (Anlage)
- Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns für das Geschäftsjahr 2023 (§ 35, Abs. 1c der Satzung) (Anlage)
- Beschlussfassung über die Entlastung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 (§ 35, Abs. 1f der Satzung)
- Beschlussfassung über die Entlastung des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2023 (§ 35, Abs. 1f der Satzung)
- Beschlussfassung über die Änderungen der Satzung (§ 35, Abs. 1a der Satzung) (Anlage)
- Beschlussfassung über die Vergütungsregelung des Aufsichtsrats (§ 35, Abs. 1g der Satzung) (Anlage)
- Wahlen zum Aufsichtsrat (§ 35, Abs. 1g der Satzung unter Berücksichtigung § 24, Abs. 5 sowie § 34a, Abs. 1-3 der Satzung)
- Wahl von bis zu 5 Mitgliedern der Genossenschaft, die weder dem Vorstand noch dem Aufsichtsrat angehören, für den Wahlvorstand der für 2025 anstehenden Vertreterwahlen (§ 1, Abs. 2 und 4 der WO)
- Anträge gemäß § 33, Abs. 6 der Satzung