„Die Vergaberichtlinien stehen immer an erster Stelle“

Wer beim BVE eine Wohnung sucht oder vielleicht sogar innerhalb der Genossenschaft umziehen möchte, hat sicher viele Fragen: Wie läuft das überhaupt ab? Wer hat Vorrang? Und wie funktioniert das mit dem Wohnungstausch? Wir haben mit Martin Sellhorn gesprochen, der beim BVE für die Vermietung verantwortlich ist.
Hallo Martin, danke, dass du dir die Zeit nimmst.
Sehr gerne.
Lass uns direkt einsteigen: Wie läuft die Wohnungsvergabe beim BVE grundsätzlich ab?
Ganz einfach gesagt: Alle Mitglieder – und auch interessierte Nicht-Mitglieder – können sich bei uns auf eine Wohnung „bewerben“. Am besten geht das über unsere Website, auf der man direkt seine Wünsche hinterlegen kann. In besonderen Fällen helfen wir natürlich auch persönlich weiter.
Sobald ein Wohnungsgesuch vorliegt, gleichen wir es mit unseren freiwerdenden Wohnungen ab. Dabei gilt aber immer: Unsere Mitglieder werden zuerst berücksichtigt. Die Versorgung mit Wohnraum ist ein zentraler Bestandteil der Mitgliederförderung unserer Genossenschaft.
Das heißt also: Mitglieder vor Nicht-Mitgliedern?
Genau. Bevor wir eine Wohnung an eine externe Interessentin oder einen externen Interessenten vergeben, prüfen wir sorgfältig, ob es ein passendes Gesuch eines Mitglieds gibt.
Und nach welchen Kriterien wird entschieden, wer die Wohnung bekommt?
Dafür haben wir klare Vergaberichtlinien, die für alle gelten. Dabei schauen wir unter anderem auf:
- die Dauer der Mitgliedschaft
- die Dauer der aktiven Wohnungssuche
- ob die Haushaltsgröße (Anzahl der Personen) zur Wohnungsgröße passt
- soziale oder wirtschaftliche Rahmenbedingungen (zum Beispiel beim geförderten Wohnraum)
- die aktuelle Wohnsituation – also ob ein Umzug besonders dringend ist
- sowie die Belange der Genossenschaft
Weitere Faktoren können sein, warum ein Umzug notwendig ist oder wie sich die Altersstruktur einer Wohnanlage langfristig gestalten soll. All das wird individuell, aber nach klaren Regeln geprüft.
Wie stellen wir sicher, dass diese Regeln auch eingehalten werden?
Alle Vermietungen laufen bei uns im Vier-Augen-Prinzip – es schaut also immer eine zweite Person drüber. Zusätzlich prüft der Satzungs- und Schlichtungsausschuss unseres Aufsichtsrats regelmäßig in Stichproben, ob alles korrekt gelaufen ist. Die Ergebnisse dieser Prüfungen werden dokumentiert. So schaffen wir Transparenz und stellen sicher, dass unsere Richtlinien eingehalten werden.
Und gibt es eine klassische Warteliste?
Es gibt nicht die eine Liste, auf der jedes Mitglied einen konkreten Platz hat. Wenn wir eine Wohnung anbieten, prüfen wir, welche Wohnungsgesuche zu diesem Zeitpunkt zur Wohnung passen und bieten unseren Mitgliedern Wohnungen nach den beschriebenen Richtlinien an. Die Gesuche können jederzeit angepasst werden – etwa wenn sich der Wunsch nach der Wohnlage, Zimmeranzahl oder das Budget verändert. Eine feste Platzierung gibt es daher nicht, aber natürlich wirken sich längere Wartezeiten positiv auf die Wohnungssuche aus. Wichtig für unsere Mitglieder ist: Änderungen am Gesuch wirken sich aber nicht negativ auf die Wartezeit aus.
Es gibt beim BVE ja auch das Angebot eines Wohnungstauschs. Was ist damit gemeint?
Stimmt. Wenn zwei Mitglieder ihre Wohnungen direkt miteinander tauschen möchten, prüfen wir diesen Wunsch im Einzelfall. Auch hier gilt: Die Vergaberichtlinien sind einzuhalten. Ein Tausch darf nicht dazu führen, dass andere Mitglieder mit größerem Bedarf oder einer längeren Wartezeit übergangen werden – insbesondere im geförderten Wohnraum. Deshalb verstehen wir das Angebot als ergänzendes Instrument – nicht als Alternative zur regulären Vergabe.
Und wie sieht es mit der Möglichkeit aus, die bisherige Miete beim Tausch „mitzunehmen“?
Das ist grundsätzlich möglich – aber unter bestimmten Voraussetzungen. Zum Beispiel dann, wenn jemand aus einer größeren in eine kleinere, gleichwertige Wohnung zieht. Dabei müssen Baujahr, Ausstattung, Modernisierungsstand und Lage vergleichbar sein. Es ist also immer eine Einzelfallprüfung.
Wie oft kommt es denn zu Umzügen innerhalb des BVE?
Rund ein Viertel unserer Neuvermietungen – also etwa 200 im Jahr – sind Umzüge innerhalb unseres Bestandes. Das bedeutet, aber nicht automatisch einen direkten Wohnungstausch, sondern zeigt, dass viele Mitglieder das Angebot innerhalb unserer Genossenschaft aktiv nutzen.
Und bei Fragen...?
...steht unser Vermietungsteam jederzeit zur Verfügung – am besten per E-Mail an vermietung@bve.de. Wir beraten gerne, sei es zur Wohnungssuche oder zum Thema Wohnungstausch.
Was wäre dein abschließendes Fazit, Martin?
Ich fasse das nochmal zusammen: Die Wohnungsvergabe beim BVE folgt klaren und transparenten Regeln – festgehalten in unseren Vergaberichtlinien. Diese sichern eine faire Behandlung aller Mitglieder und sind verbindlich.
Auch das Wohnungstausch-Angebot ist ein Baustein dieser Systematik – aber immer unter Einhaltung der gleichen Prinzipien.
Die Einhaltung der Regularien wird regelmäßig und unabhängig geprüft. Wer Fragen hat, kann sich jederzeit bei uns melden.
Vielen Dank für das informative und nette Gespräch!
Danke Dir!
Martin Sellhorn, Leitung Vermietung beim BVE