Ihre Stimme zählt!

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Der BVE gehört seinen Mitgliedern. Und jedes Mitglied hat, unabhängig von der Zahl seiner Geschäftsanteile, genau eine Stimme: Das ist Demokratie pur. Die Mitglieder wählen die Vertreterinnen und Vertreter und bestimmen so aktiv mit, wie es mit ihrem BVE weitergeht.

Im kommenden Jahr sind wieder Vertreterwahlen. Alle fünf Jahre finden diese in unserer Genossenschaft statt. Sie können wählen, oder sich wählen lassen. Aber was ist eigentlich eine Vertreterversammlung? Und was geschieht dort alljährlich im Juni? Wie viele Menschen müssen denn gewählt werden? Eine Menge Fragen können sich hier ergeben.

Unsere Genossenschaft ist mit beinahe 23500 Mitglieder recht groß. Daher haben wir keine Mitgliederversammlung, sondern eine Vertreterversammlung mit aktuell 128 Vertreterinnen und Vertretern in 32 Wahlbezirken. Mindestens einmal im Jahr trifft man sich in großer Runde.

Die Vertreterversammlung beschließt wichtige Angelegenheiten der Genossenschaft, wie beispielsweise die Feststellung des Jahresabschlusses, die Verwendung des Jahresüberschusses und manchmal auch Änderungen der Satzung, oder wie im letzten Jahr geschehen, eine komplett neue Satzung. Das Gremium bestimmt zudem über die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, regelmäßig werden hier auch die Aufsichtsratsmitglieder aus dem Kreis der Mitgliedervertreter gewählt. 

Sie sehen, eine spannende Aufgabe, die dem Anspruch nach Klarheit, Selbstorganisation und genossenschaftlicher Demokratie voll entspricht. Jeder, der volljährig und Mitglied des BVE ist, kann dabei sein. Alles ist selbstverständlich ordentlich in unserer Satzung geregelt.

Wollen Sie auch dabei sein?

Rufen Sie einfach an oder schreiben Sie uns.

Telefon: 040/24422-0 

Mail: wahlvorstand@bve.de